Wir sind vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Anbieter für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe gem. §§ 78, 90, 99 und 113 SGB IX (früher:§§ 53 ff. SGB XII) zugelassen.

Wir betreuen...
  • Suchtkranke
  • chronisch mehrfach geschädigte Suchtkranke
  • Menschen mit einer Doppeldiagnose (Comorbidität)
Unsere Bausteine sind...
  • Beratung
  • Begleitung
  • Betreuung
Wir bieten Leistungen im Rahmen des ambulanten Betreuten Wohnens (BeWo) für chronisch Suchtkranke an.
BeWo beinhaltet eine psycho-soziale Betreuung (PSB) für substituierte Suchtkranke.
Unsere Hilfestellungen sind an den Fähigkeiten unserer Klientinnen und Klienten ausgerichtet. Sie reichen von der Beratung bis hin zur stellvertretenden Ausführung einzelner Aufgaben.
In folgenden Bereichen können wir Unterstützung leisten:
  • Betreuung in eigenem Wohnraum
  • Begleitung zu und Kooperation mit den substituierenden Ärzten
  • Hilfen im Umgang mit Institutionen, Ämtern und Behörden (z.B. bei der Beantragung von Leistungen, Begleitung zu Behördengängen, etc.)
  • Hilfen bei der Lebensführung und Alltagsstrukturierung
  • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
  • Schuldenregulierung
  • Kriseninterventionen
  • gesundheitsunterstützende Maßnahmen
  • Unterstützung bei der (Neu-) Organisation des sozialen Umfeldes (sozialer Isolation entgegenwirken, Unterstützung und Anregung von Freizeitmaßnahmen, etc.)
  • Hilfen bei der Beantragung im Rahmen des Hilfeplanverfahren beim LVR
  • Fortschreibung des Hilfeplanes